Abofallen beim Download erkennen und abwehren
Abofallen tarnen sich als kostenloser Download, kosten dann aber jede Woche oder jeden Monat Geld – abgerechnet über die Handyrechnung, den App-Store oder eine Rechnung per E-Mail. Den besten Schutz bieten eine Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter und ein kritischer Blick auf jede Aufforderung, Handynummer, Konto oder Zahlungsdaten einzugeben. Ist es schon passiert, haben Sie in Deutschland gute Chancen, das Geld zurückzubekommen.
Die drei typischen Abofallen
| Art | So funktioniert sie | Abrechnung |
|---|---|---|
| Mobilfunk-Abo über Werbebanner | Ein Tipp auf eine Anzeige in einer Gratis-App oder auf einer Webseite löst ein Abo für Spiele, Klingeltöne oder „Premium-Inhalte“ aus. | Handyrechnung (Drittanbieter) |
| Abo-App mit Testphase | Eine App, etwa ein Scanner, VPN oder „Handy-Cleaner“, verlangt nach dem Start ein Abo mit kurzer Gratis-Testphase, das sich danach automatisch verlängert. | Google Play oder App Store |
| Registrierungsportal | Eine Webseite verspricht kostenlose Programme, Filme oder Vorlagen, verlangt aber eine Registrierung. Später kommt eine Rechnung über ein Jahresabo. | Rechnung, Mahnung, Inkasso |
Gemeinsam ist allen: Der eigentliche Download wäre beim Hersteller oder im offiziellen Store kostenlos oder ist gar nicht nötig.
Warnzeichen vor dem Klick
- Handynummer für einen Download. Seriöse Anbieter verlangen für Software-Downloads keine Mobilnummer und keine SMS-Bestätigung.
- Registrierung für frei verfügbare Software. Programme wie LibreOffice, VLC oder Firefox gibt es beim Hersteller ohne Konto. Wer dafür ein Portal mit Anmeldung nutzt, landet schnell in einer Abofalle.
- Kostenhinweis im Kleingedruckten. Preis und Laufzeit stehen klein unter dem Button, in grauer Schrift oder erst nach dem Scrollen.
- Gratis-Testphase mit sofortiger Zahlungsabfrage. Bei Apps ist das legal, aber ein klares Signal: Ohne Kündigung wird bezahlt. Lesen Sie, ab wann und wie viel.
- Dringlichkeit. Countdown-Zähler, „Nur heute gratis“ oder Warnungen wie „Ihr Akku ist beschädigt“ sollen Sie zu einem schnellen Tipp verleiten. Oft stecken dahinter dieselben Werbenetzwerke wie hinter gefälschten Download-Buttons.
Für Bestellungen im Internet gilt in Deutschland die sogenannte Button-Lösung (§ 312j BGB): Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur zustande, wenn die Schaltfläche eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist, etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“. Ein Button „Jetzt herunterladen“ reicht dafür nicht.
Drittanbietersperre einrichten
Die Drittanbietersperre verhindert, dass fremde Firmen Leistungen über Ihre Handyrechnung abbuchen. Sie ist der wirksamste Schutz gegen Mobilfunk-Abofallen, besonders auf Kinderhandys. Ihr Mobilfunkanbieter muss sie auf Wunsch kostenlos einrichten.
- Melden Sie sich im Kundenportal oder in der App Ihres Mobilfunkanbieters an und suchen Sie nach „Drittanbietersperre“ oder „Drittanbieter-Dienste sperren“. Alternativ rufen Sie die Kundenhotline an.
- Wählen Sie die vollständige Sperre. Bei manchen Anbietern lassen sich einzelne Bereiche (etwa Spenden oder Parktickets) getrennt freigeben.
- Lassen Sie sich die Einrichtung schriftlich oder per E-Mail bestätigen.
Käufe in Google Play oder im App Store über die Handyrechnung können je nach Anbieter ebenfalls betroffen sein. Wer diese Zahlungsart nutzt, sollte nachfragen, welche Dienste nach der Sperre noch funktionieren.
App-Abos prüfen und kündigen
Das Löschen einer App beendet das Abo nicht. Kündigen müssen Sie immer im Store:
- Android: Play Store öffnen › Profilbild oben rechts › Zahlungen und Abos › Abos › Abo auswählen › Abo kündigen.
- iPhone und iPad:Einstellungen › Ihr Name › Abonnements › Abo auswählen › Abo kündigen.
- Mac: App Store › Ihr Name unten links › Account-Einstellungen › Abonnements › Verwalten.
Kündigen Sie Testphasen am besten direkt nach dem Abschluss. Die Testzeit läuft in der Regel trotzdem bis zum Ende weiter. Bei versehentlich abgeschlossenen Käufen können Sie eine Erstattung beantragen: bei Google über den Bestellverlauf im Play Store, bei Apple über reportaproblem.apple.com. Einen Anspruch auf Erstattung gibt es dort nicht in jedem Fall, ein Versuch lohnt sich aber.
Unerwartete Kosten: so wehren Sie sich
Posten auf der Handyrechnung
- Suchen Sie auf der Rechnung den Abschnitt für Drittanbieter-Leistungen. Dort stehen Name und Kontakt des abrechnenden Unternehmens.
- Widersprechen Sie schriftlich beim Mobilfunkanbieter und beim Drittanbieter. Fordern Sie einen Nachweis, dass Sie das Abo abgeschlossen haben.
- Kürzen Sie die Rechnung um den strittigen Betrag und zahlen Sie nur den Rest. Ihr Mobilfunkanbieter darf wegen einer strittigen Drittanbieter-Forderung den Anschluss nicht ohne Weiteres sperren.
- Richten Sie die Drittanbietersperre ein, damit keine neuen Abos entstehen.
Rechnung oder Mahnung von einem Download-Portal
Haben Sie auf einer Seite nur „Download“ oder „Anmelden“ geklickt, ohne dass klar auf die Kosten hingewiesen wurde, ist in vielen Fällen gar kein Vertrag entstanden. Lassen Sie sich nicht von Mahnungen oder Inkassoschreiben einschüchtern. Widersprechen Sie der Forderung einmalig schriftlich; die Verbraucherzentralen bieten dafür Musterbriefe an. Ein vorsorglicher Widerruf ist zusätzlich möglich: Bei Online-Verträgen haben Verbraucher grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht.
Kommt ein gelber Brief vom Amtsgericht mit einem Mahnbescheid, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Sonst kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen – auch wenn die Forderung unberechtigt ist. Holen Sie spätestens dann Rat bei der Verbraucherzentrale oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.
Abo-Apps sind übrigens nicht die einzige Gefahr nach einem unbedachten Download. Wie Sie unerwünschte Zusatzprogramme bei Installationen vermeiden, steht unter Bundle-Software vermeiden; ob eine Datei Schadcode enthält, klären Sie mit Datei auf Viren prüfen. Apps außerhalb des Stores sind ein eigenes Risiko: APK sicher installieren.
Häufige Fragen
Muss ich zahlen, wenn mein Kind ein Abo abgeschlossen hat?
Verträge von Minderjährigen über Abos sind ohne Zustimmung der Eltern in der Regel unwirksam. Widersprechen Sie der Forderung mit diesem Hinweis und richten Sie auf dem Kinderhandy die Drittanbietersperre sowie im Store eine Kaufbestätigung durch die Eltern ein (Google Family Link bzw. „Kaufanfrage“ in der Apple-Familienfreigabe).
Kostet die Drittanbietersperre etwas?
Nein. Mobilfunkanbieter müssen die Sperre auf Wunsch kostenlos einrichten. Wird eine Gebühr verlangt, verweisen Sie auf diese Pflicht oder wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.
Ich habe die App gelöscht – warum wird trotzdem abgebucht?
Ein Abo ist an Ihr Google- oder Apple-Konto gebunden, nicht an die installierte App. Kündigen Sie es in den Abo-Einstellungen des Stores; dort sehen Sie auch das Datum, an dem es endet.
Wo kann ich unseriöse Abo-Anbieter melden?
Bei Abrechnung über die Handyrechnung können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden, bei unseriösen Webseiten an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslands. Apps lassen sich direkt im Store über „Melden“ bzw. „Problem melden“ anzeigen.